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Jagdhundewesen
Einführung einer Leistungsnachweiskarte für Jagdhunde in Sachsen-Anhalt
Sehr geehrte Hundeführerinnen, sehr geehrte Hundeführer,
die Arbeitsgruppe Jagdhundewesen unseres Verbandes und das erweiterte Präsidium haben auf ihren letzten Beratungen u. a. ein Vorhaben zur weiteren Verbesserung der Arbeit im Jagdhundewesen erörtert und bestätigt. Nach ausführlicher Diskussion haben wir beschlossen, für alle beim Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e. V. erfassten Jagdhunde Leistungsnachweiskarten auszustellen. Diese Karten werden etwa die Größe des Jagdscheines haben. In diese Karten sollen neben den Daten des Hundes, einschließlich der Eigentümerdaten, alle Prüfungen eingetragen werden, die der jeweilige Jagdhund absolviert hat. Den älteren Jagdhundeführern sind ähnliche Nachweiskarten noch aus DDR-Zeiten bekannt. Diesen "Jagdschein für Jagdhunde" kann der Eigentümer des Hundes dann in seinem Jagdschein bei allen jagdlichen Einsätzen mitführen. Damit ist er auch in der Lage, gegenüber den jeweiligen Revierinhabern, die ihn mit seinem Hund zur Jagd eingeladen haben, nachzuweisen, in welchen Fachgruppen der Jagdhund eingesetzt werden kann. Wir wollen damit auch insbesondere den jagdgesetzkonformen Einsatz unserer Jagdhunde fördern und weitgehend sicherstellen, dass wirklich nur Jagdhunde im praktischen Jagdbetrieb Verwendung finden, die leistungsgeprüft sind. Zur Verfahrensweise der Ausstellung dieser Leistungsnachweiskarten haben wir uns auch im erweiterten Präsidium mit den Jägerschaftsvorsitzenden geeinigt, dies im wesentlichen in die Hand der Jagdhundeobleute in den Jägerschaften zu legen. Dabei ist uns bewusst, dass diese Aufgaben nicht kurzfristig und sofort abgearbeitet werden kann. Sie wird in den Jägerschaften etwas Zeit in Anspruch nehmen und soll verbunden werden mit einer Aktualisierung unserer zentralen Jagdhundedatei. Über Einzelheiten möchte ich mich mit den Jagdhundeobleuten in einer Arbeitsberatung im Juni 2006 in der LJV-Geschäftsstelle verständigen, zu der wir rechtzeitig einladen. Um in die Leistungsnachweiskarte landesweit einheitlich die sich aus den jeweiligen rassespezifischen Prüfungen ergebende Brauchbarkeit für die einzelnen Fachgruppen eintragen zu können, haben wir eine Zusammenstellung der vielen rassespezifischen Prüfungen erarbeitet und jeder Prüfung die sich aus ihr ergebenden Fachgruppen, in denen der jeweils geprüfte Hund eingesetzt werden darf, zugeordnet. Sie soll eine Handreichung sein sowohl für die Hundeführer, die Jagdhundeobleute in den Jägerschaften und evtl. auch für die Jagdbehörden bei der Bewertung eines jagdgesetzkonformen Jagdhundeeinsatzes in der jagdlichen Praxis. In diese Zusammenstellung sind erst einmal alle uns von den Rassevereinen übergebenen Zuarbeiten eingeflossen. Sie kann bei Notwendigkeit komplettiert und ergänzt werden.
Nachstehend gebe ich Ihnen diese Zusammenstellung zur Kenntnis.
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Nachweis der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Sachsen-Anhalt
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Hier das ganze noch mal als Downloadversion!!! Legende | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Fachgruppe |
Bezeichnung |
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| A | allgemeiner Gehorsam | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| B | Bringen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| C | Wasserarbeit | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| D | Schweißarbeit | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| E | Bauarbeit | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| F | Stöbern | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| G | Buschieren | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| H | Schwarzwildjagd | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Bei absolvierten Brauchbarkeitsprüfungen nach der Verbandsordnung über die Durchführung von Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde in Sachsen-Anhalt ist die erworbene Brauchbarkeit in der jeweiligen Fachgruppe aus der Prüfungsurkunde ersichtlich.
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